Samstag, 20. März 2010

Kellerniveau um 20 cm gehoben...

Nach langem hin und her haben wir uns entschieden den Keller um 20 cm weiter anzuheben. Wir wollen verhindern, dass uns Regenwasser Probleme bereitet, da die Straße ein Gefälle von 1,5 m auf einer Länge von 14 m hat.
Das heißt wir werden mit dem Haus 20 cm höher kommen. Die Kellerrohbauhöhe bleibt aber weiterhin bei 2,425 m. Da die Höhen aber schon im Bauantrag festgelegt wurden müssen wir einen Nachtrag einreichen. Ich habe mir von unserem Vermesser Herrn Nawroth erklären lassen wie die Abstandsflächen berechnet werden.
Wie haben einen Grenzabstand von 3 m an 3 Seiten des Gebäudes. Das alleine reicht natürlich noch nicht. Da wir keinen Bebauungsplan haben und nach §34 BauGB mit einem vereinfachten Verfahren nach §57 auskommen könnten wir ja theoretisch 30 m hoch bauen. ;-)
Daher gibt es im Bauantrag die "Berechnung des Nachweises der Abstandsflächen". Dabei wird die durchschnittliche Wandhöhe über dem Erdreich mit 0,4 multipliziert und ergibt einen Wert, der ebenfalls unter 3 m liegen muss. Wir liegen bei maximal 2,53 m haben also noch Platz nach oben.
Unser Bauleiter Herr Stock bereitet alle notwendigen Unterlagen vor, die wir dann nächste Woche beim Bauamt einreichen werden.
Kosten: 50 €... aber besser als Wasser im Keller...;-)

letzte Version der Baupläne

Heute haben wir erneut Post von Fingerhut bekommen. Ich hatte unseren Bauzeichner Herrn Schnidt-Ferger gebeten die Bereiche in denen wir Wandeinbaulampen geplant haben ohne Sparren im Wandaufbau vorzusehen. Ich wollte mir damit Ärger ersparen wenn ich den Ausschnitt für die Lampen im Teppenaufgang und der Galerie vorbeite. Denn nichts ist schlimmer wenn die Stichsäge auf einen Holzbalken trifft.
Herr Schmidt-Ferger hatte mich am Donnerstag angerufen. Daraufhin haben wir die Breite der Lampen festgelegt und heute haben wir die überarbeiteten Pläne erhalten. Top!!!